Allgemeine Geschäftsbedienungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der Glaha -creatives- KG (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Marketing als externer „Head of Marketing/Marketing Manager“. Dazu gehören insbesondere strategische Beratung, Konzeption, Planung und Koordination von Marketingmaßnahmen.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsatzsteigerung, Reichweitensteigerung, Gewinn) wird nicht geschuldet.
- Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform und sind gesondert zu vergüten.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Vertrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Zugänge rechtzeitig, vollständig und korrekt bereitzustellen.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend; zusätzliche Aufwände werden gesondert vergütet.
- Für Rechtsverstöße oder Schäden, die aus vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten, Daten oder Materialien resultieren, haftet ausschließlich der Auftraggeber.
§ 3a Mitwirkung Dritter
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten geeignete Subunternehmer oder sonstige Dritte einzuschalten. Der Auftragnehmer bleibt hierbei gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich für die ordnungsgemäße Leistungserbringung.
- Beauftragt der Auftraggeber selbst Dritte (z. B. Agenturen, Dienstleister, freie Mitarbeiter), so haftet der Auftragnehmer nicht für deren Leistung oder Pflichtverletzungen. Der Auftragnehmer übernimmt gegenüber solchen Dritten nur dann Koordinations- oder Steuerungsaufgaben, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.
- Sofern der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers Dritte auswählt oder steuert, handelt er dabei ausschließlich als Vertreter im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die wirtschaftlichen, rechtlichen oder tatsächlichen Entscheidungen dieser Dritten, es sei denn, ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass von ihm beauftragte Dritte den Auftragnehmer rechtzeitig mit allen zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Daten und Freigaben versorgen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Tagessatz, Stundensatz oder Pauschalhonorar. Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 40 € zu verlangen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzubehalten.
§ 5 Leistungsänderungen
- Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsschluss sind schriftlich mitzuteilen.
- Der Auftragnehmer prüft die Auswirkungen auf Vergütung, Zeitplan und Qualität und unterbreitet dem Auftraggeber ein angepasstes Angebot.
- Änderungen gelten erst nach schriftlicher Bestätigung beider Parteien als vereinbart.
§ 6 Nutzungsrechte
- Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtlich geschützt sind, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung einfache, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Nutzungsrechte ein, beschränkt auf den vertraglich vereinbarten Zweck.
- Weitergehende Rechte (z. B. zur Bearbeitung, Weitergabe oder kommerziellen Zweitverwertung) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
- Der Auftragnehmer behält alle übrigen Rechte, insbesondere Urheberpersönlichkeitsrechte.
§ 6a Herausgabe von Daten und Unterlagen
- Nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber alle zur Nutzung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Arbeitsergebnisse in einem gängigen digitalen Format (z. B. PDF, DOCX, XLSX, JPG, PNG) herauszugeben.
- Ein Anspruch auf Herausgabe von Entwürfen, Rohdaten, Arbeitsdateien, Projektdateien (z. B. Adobe InDesign, Photoshop, Premiere), Quellcodes oder sonstigen internen Arbeitsmitteln des Auftragnehmers besteht nicht, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Daten oder Unterlagen dauerhaft aufzubewahren. Nach Abschluss des Projekts und Herausgabe der vereinbarten Ergebnisse ist er berechtigt, sämtliche im Rahmen des Projekts gespeicherten Daten nach einer Frist von 3 Monaten zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
- Über die Herausgabe hinausgehende Unterstützungsleistungen (z. B. Datenmigration, Einrichtung von Tools, Übergabe-Workshops) werden nach Aufwand gesondert vergütet.
§ 6b Eigentum an Originalen
- An physischen und digitalen Originalunterlagen, Entwürfen, Konzepten, Arbeitsdateien und sonstigen Materialien behält der Auftragnehmer das Eigentum.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm überlassene Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, sofern er keine Nutzungsrechte daran erworben hat.
- Das Nutzungsrecht gemäß § 6 bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Geheimhaltung und Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten und nur zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.
- Vertraulich sind alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich aus der Natur der Sache ergibt.
- Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.
- Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG).
§ 8 Gewährleistung
- Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen nach dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Praxis.
- Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Kenntniserlangung, schriftlich anzuzeigen.
- Ein Anspruch auf Nachbesserung besteht nur, wenn die Leistung wesentlich von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht.
§ 9 Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden, maximal jedoch auf die Auftragssumme des jeweiligen Vertrags.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Auftraggeber gelieferten Inhalten, Daten oder Weisungen resultieren.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich eine feste Laufzeit vereinbart ist.
- Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug gerät oder wesentliche Vertragspflichten verletzt.
- Kündigt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund vorzeitig, so bleibt er verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Zusätzlich ist der Auftragnehmer berechtigt, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20 % der vereinbarten, aber noch nicht erbrachten Leistungen zu verlangen. Der Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens bleibt den Parteien vorbehalten.
§ 11 Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt, die die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, behördliche Maßnahmen, IT-Ausfälle), berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.
- Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Stand: 09/2025
